Impressum und Datenschutz
Verantwortlich:
Robin Bessel
Vesaliusstraße 25
13187 Berlin
mail@robinbessel.de
+49 30 49 92 57 22
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DE299637070
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Kontoinhaber: Robin Bessel
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Datenschutz:
Es werden durch diese Website keine Daten durch mich erhoben oder verarbeitet, die nicht durch Sie eingegeben werden.
Daten und Informationen die Sie mir über das Kontaktformular, an die angegebene eMail-Adresse oder die Telefonnummer übermitteln, werden zur Bearbeitung Ihrer Anfragen sowie bis auf Widerruf zum weiteren Geschäftsverkehr genutzt und gespeichert. Hierfür kann es erforderlich werden, Ihre Daten an Partnerunternehmen weiterzuleiten. Sie erklären mit der Übermittlung von Daten an mich, dass Sie Rechteinhaber dieser sind und berechtigen mich, diese Daten wie aufgeführt zu verarbeiten.
Die Verwendung von auf dieser Website veröffentlichten Daten durch Dritte zur kommerziellen Nutzung, zur elektronischen Weiterverarbeitung oder zum Zwecke der Werbung ist nicht gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01. Januar 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Unternehmen und Gewerbetreibende im Sinne § 14 BGB. Sie regeln alle schriftlichen und mündlichen Verträge zwischen Robin Bessel (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Werbetechnik, Messe- und Ladenbau sowie damit verbundenen Liefer- und Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen in den AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen zuvor schriftlich zugestimmt hat.
§2 Vertragsabschluss und -änderungen
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme beauftragter Arbeiten zustande.
Angaben zu Maßen, Mengen und Ausführungsformen und und -zeiträumen in Angeboten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Informationen. Sollten sich diese Gegebenheiten ändern hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen, andernfalls geht der damit verbundene Mehraufwand sowie ggf. Arbeitsausfall zu Lasten des Auftraggebers.
Änderungen in Art und Umfang der angebotenen Leistungen, die durch veränderte oder zuvor nicht erkennbare tatsächliche Gegebenheiten am Ort der Leistungserbringung nötig werden bedürfen keiner vorherigen schriftlichen Bestätigung.
§3 Mitwirkungs- und Bereitstellungspflichten des Auftraggebers
1. Bereitstellungspflichten
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit:
- Alle notwendigen Informationen, Visualisierungen, Ansprechpersonen, Dokumente, Daten, Genehmigungen, Schlüssel, Zugangsberechtigungen, Materialien und nötigenfalls Spezialwerkzeuge.
- Einen kostenfreien Parkplatz unmittelbar am Arbeitsort.
- Uneingeschränkten Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen.
- Einen vor Witterung geschützten, abschließbaren Bereich für Material und Werkzeug.
- Ein Hotel mit Einzelzimmer bei Tätigkeit inkl. Fahrzeit außerhalb Berlins ≥12 Stunden.
Er stellt sicher, dass der Arbeitsbereich ausreichend beleuchtet, sauber und frei von Hindernissen ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen.
Er erklärt, dass er notwendige Statiknachweise erbracht sowie Baugenehmigungen, (Sonder-) Nutzungsgenehmigungen und Einverständniserklärungen von Grundstücks-/ Gebäudeeigentümern und Behörden / Ämtern eingeholt hat.
2. Verantwortung für Materialien und Arbeitsmittel
Es obliegt dem Auftraggeber zu prüfen und dokumentieren, dass durch ihn bereitgestellte oder bestellte Materialien, mängelfrei und für den vorgesehenen Einsatz geeignet sind, sowie dass sie den geltenden Normen und Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
3. Kraftfahrzeuge, Arbeitsbühnen und Maschinen
Fahrzeuge, Maschinen, Hubarbeitsbühnen sowie Leitern und (Roll-)Gerüste und weitere Arbeitsmittel, die dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, müssen allen gültigen technischen Richtlinien und Vorschriften der DGUV und ggf. der StVZO entsprechen.
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B (PKW bis 3,5 t) ist. Der Auftraggeber bestätigt, dass für durch ihn bereitgestellte Fahrzeuge eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung besteht, die auch den Nachunternehmer und seine Erfüllungsgehilfen vollumfänglich und ohne Selbstbeteiligung abdeckt. Der Auftragnehmer leistet keinen Schadensersatz für Unfallfolgen, sofern er nicht gesetzlich hierzu verpflichtet ist.
4. Folgen von Pflichtverletzungen
Verzögerungen, Arbeitsausfall, zusätzliche Kosten oder Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden diesem in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Barauslagen, Kautionen sowie Kosten für öffentliche und private Parkraumbewirtschaftung und darüber hinaus Bußgelder die Aufgrund eines Verstoßes gegen §3 der AGB entstehen werden dem Auftraggeber als Auslage mit Faktor 1,5 in Rechnung gestellt. Unter 30,00€ netto werden diese Auslagen als Pauschalbetrag in der Rechnung erfasst.
Der Auftraggeber haftet für Verletzungen und Folgeschäden (wie beispielsweise aber nicht ausschließlich Kosten für medizinische Versorgung, Rehabilitation, temporären Verdienstausfall, Invalidität, etc.) des Auftragnehmers, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter, die auf
a) eine fehlende oder unzureichende Gefährungsbeurteilung
b) das Überlassen mangelhafter Arbeitsmittel (vgl. §3 Abs. 3)
c) unzureichende Einweisung oder unterlassen verpflichtender Eignungsprüfung
d) die Bereitstellung gefährlicher Materialien ohne Hinweis auf deren Gefährdungspotenzial oder
e) jede anderweitige Verletzung der hier genannten oder anderweitigen gesetzlichen Pflichten
durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
Im Fall einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, die auf eine Verletzung der genannten Pflichten des Auftraggebers zurückzuführen ist, verpflichtet dieser sich zur Zahlung von 350,00 € pro Person und Tag der Arbeitsunfähigkeit als Ausgleich für deren Verdienstausfall.
§4 Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der mangelhafte Zustand der Sache auf Veränderungen, Manipulationen oder Vandalismus zurückgeführt werden kann (ausgenommen Notmaßnahmen zur Gefahrenabwehr) oder wenn der Mangel auf unsachgemäße Handhabung, ungeeignete Materialien oder äußere Einflüsse (z. B. Extremwetter) zurückzuführen ist.
§5 Haftung
Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die er grob fahrlässig oder mit Vorsatz herbeiführt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an:
- Rohstoffen, Halbzeugen, Materialien, Produkten, sowie Werkzeugen, Fahrzeugen oder sonstigen Arbeitsmitteln des Auftraggebers.
- Gebäuden, Gebäudeteilen, Leitungen, Anstrichen, Beschichtungen, Fußböden, Bodenbelägen, Gebäudeelektronik und (Sicherheits-)Kameras, Fassaden oder Verglasungen sowie Möbeln, Einrichtungs- und Kunstgegenständen des Auftraggebers oder Dritter.
Dies begründet er in dem unverhältnismäßigen Aufwand, in jedweder Umgebung die Gesamtheit offensichtlicher Mängel zu dokumentieren und der fehlenden Möglichkeit, eingehend auf verdeckte Mängel zu prüfen.
Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Falls der Auftraggeber diese bereitstellt: Folien und Klebstoffe auf den Untergrund abgestimmt sind. Mangelnde oder zu hohe Klebkraft sind kein Grund für Reklamationen. Das Risiko von Spannungsrissen in Glasscheiben durch die Verwendung ungeeigneter Folien hat der Auftraggeber auszuschließen.
- Keine Versorgungs- oder sonstigen Leitungen außerhalb der genormten Installationszonen verlaufen. Wenn Bohrungen in Installationszonen nötig sind, hat der Auftraggeber das Vorhandensein von Leitungen vor Beauftragung auszuschließen.
- Durch Ihn bereitgestellte Materialien für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet und gegebenenfalls zugelassen und geprüft sind, sowie technische Dokumentation, Verarbeitungshinweise, und sonstige Herstellerinformationen zur Verfügung stehen.
- Versicherungsschutz für alle Risiken besteht, die aus den Arbeiten resultieren (Vgl. §3 Abs. 1 "Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen.")
§6 Geheimhaltung
Alle Informationen, Dokumente und Daten, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber übermittelt sind vertraulich und als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Dies gilt ebenso für alle Erkenntnisse über den Auftragnehmer und über dessen geschäftliche Betätigungen, die dem Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
Insbesondere gilt ein Verbot der Offenlegung und Verbreitung individuell angebotener Preise und / oder Leistungen sowie gestellter Rechnungen gegenüber Mitbewerbern und der Öffentlichkeit. Verstößt der Auftraggeber gegen dieses Verbot, verpflichtet er sich zu einer Vertragsstrafe in zwanzigfacher Höhe des Angebots– bzw. Rechnungsbetrages.
§7 Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung und Stornierung
Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 19%).
Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage nach Rechnungseingang. Nach zehn Tagen tritt automatisch Zahlungsverzug ein.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen und Zahlungsaufforderungen des Auftragnehmers auf elektronischem Wege zu empfangen, sofern er über eine öffentliche eMail Adresse verfügt. Hierfür sendet der Auftragnehmer seine Rechnungen und Zahlungsaufforderungen an eine öffentliche oder individuell schriftlich vereinbarte eMail-Adresse des Auftraggebers.
Vergütung ausschließlich für Leistungen als Nachunternehmer
Sofern nicht individuell anders vereinbart gilt ein 400,— € Tagespauschalpreis für Montagearbeiten in Berlin. Diese Pauschale beinhaltet
- Acht zusammenhängende Stunden Arbeitszeit sowie die erste Anfahrt innerhalb Berlins.
- gültig Montag — Freitag von 8 — 20 Uhr.
- Zusätzliche Anfahrten innerhalb Berlins werden mit 15,— € berechnet.
Finden Arbeiten anteilig oder ganz zwischen 20 und 6 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen statt, wird ein Zuschlag in Höhe von 50% auf die vereinbarte Vergütung erhoben.
Für Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen wird ein Zuschlag für Zertifizierung und persönliche Schutzausrüstung in Höhe von 10% auf den jeweiligen Tagespauschalpreis erhoben.
Auslagen für Parkgebühren und Verbrauchsmaterial können bis zu einer jeweiligen Höhe von 15,— € pro Tag pauschal in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus erfolgt eine detaillierte Aufschlüsselung.
Anfahrtskosten und Spesen
Bundesweit 80,— € je 50 km einfacher Strecke
Übernachtungskosten ab 120,— € / Tag
Spesen 35,— € / Tag
Stornierung
Bei Stornierung unter 48 Stunden vor Arbeitsbeginn werden 50%, unter 12 Stunden 75% und bei Arbeitsabbruch (ausgenommen nicht vorhersehbare höhere Gewalt) 100% der vereinbarten Vergütung für die Arbeitsleistung des Auftragnehmers als Ausfallgebühr berechnet. Bereits erbrachte Vorleistungen (beispielsweise aber nicht ausschließlich Buchung von Nachunternehmern, Transportmitteln, Hotels; Herstellung von Produkten, Einkauf von Materialien, angemietete Sachen, etc.) werden in voller Höhe berechnet.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen bleiben alle vom Auftragnehmer gelieferten Materialien, Halbzeuge und Produkte in dessen Eigentum.
§8 Abnahmekriterien
Der Auftraggeber verpflichtet sich, aussagekräftige und eindeutige Visualisierungen zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Bemaßung wird eine vorhandene Visualisierung bestmöglich nachgeahmt. Es gilt eine Toleranz bei Längenmaßen von ±0,5% zu angegebenen Referenzpunkten, mindestens jedoch 5 mm, sowie eine Toleranz von 5 mm pro Meter für die Beurteilung von Waage- und Lotrichtigkeit.
Für Motivübergänge in mehrteilig hergestellten Folien und Tapeten und unmittelbar nebeneinander montierte Objekte ist ein Versatz zueinander von ±0,5% pro Lauf- bzw. Längenmeter akkumulierend.
Fehlstellen, die bei üblicher Betrachtungsdistanz und ohne technische Hilfsmittel (Taschenlampen, Streiflicht, optische Instrumente) nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel dar, gleiches gilt für Einschlüsse zwischen Folie und Untergrund durch Schwebepartikel in der Luft sowie für Fehlstellen verursacht durch Fehler im Untergrund.
§9 Medien- und Filmaufnahmen
Aufnahmen, die den Auftragnehmer in Ausübung seiner Arbeit zeigen bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung, insbesondere, wenn die Aufnahmen zum Zwecke der Werbung oder in einem anderen kommerziellen Interesse erstellt oder genutzt werden.
Der Aufraggeber gestattet dem Auftragnehmer bis auf schriftlichen Widerruf, Foto- und Filmaufnahmen seiner Arbeiten auch als Nachunternehmer und auch mit erkennbaren Schutz- und Markenzeichen zum Zweck der Unternehmensdarstellung und Eigenwerbung zu nutzen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, von ihm hergestellte Produkte mit seinem Zeichen zu versehen, sofern es den Gesamteindruck nicht beeinträchtigt.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
